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Bürgerbefragung zur Elbquerung

27. Januar 2012 0 Kommentare

Antrag zur Sitzung des Kreistages am 5. März 2012:
Im Sinne des Ziels einer besseren Bürgerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeit bei der Entscheidung über den Brückenbau „Neu-Darchau—Darchau“ sollen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises ein Votum abgeben können. Deshalb findet zeitgleich mit der bevorstehenden Landtagswahl am 20.01.2013 eine Bürgerbefragung zur Elbquerung statt.

Der Landrat wird beauftragt:
a. eine Satzung für Bürgerbefragungen gemäß §35 NKomVG zum Kreistag am 7.05.2012 und
b. einen Textentwurf für die Befragung zur Elbbrücke zum Kreistag am 16.07. 2012 vorzulegen.

Begründung:
Die Ergebnisse der vorliegenden Gutachten und Planungen zeigen, dass weiterhin ein erhebliches Risiko bei den Kosten- und Nutzenbetrachtungen für den Bau und die Unterhaltung der Elbbrücke bestehen. So wird das zu Beginn der Planung vor ca. 15 Jahren gesetzte Finanzlimit für die Realisierung von ca. 20 Mio. € derzeit auf ca. 45 Mio. € geschätzt. Eine Regelung über die Unterhaltungskosten durch das Land steht nach wie vor aus.

Aufgrund dieser hohen finanziellen Unwägbarkeiten ist es angebracht, die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises zu befragen, ob sie das Projekt unter diesen Bedingungen realisieren wollen.

Unbestritten gilt weiterhin, dass das von der Elbe getrennte Amt Neuhaus an den „restlichen“ Landkreis Lüneburg verkehrsmäßig besser angebunden werden muss.
 


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